Diakonie Kamenz

Finanzierung


Wie in allen Bereichen der Sozialhilfe wird vom Sozialamt zunächst geprüft, ob der Antragsteller die Heimkosten aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kann. Reichen die finanziellen Eigenmittel nicht aus, übernimmt der übergeordnete Sozialhilfeträger die Heimkosten. Dabei muss die eigene Rente zur Kostendeckung eingesetzt werden. Der Bewohner erhält dann ein gesetzlich festgelegtes Taschengeld.

Der Antrag auf Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger umfasst:

ein Gutachten des Amtsarztes mit der Prüfung der Heimbedürftigkeit und Eignung hinsichtlich der Art der Erkrankung

einen Antrag auf Sozialhilfe

einen Sozialbericht