Finanzen
Häusliche Krankenpflege und Behandlungspflege nach §§ 132 und 132 a Abs. 2 SGB V
Die Ausführung ärztlicher Verordnungen zur Sicherung der ambulanten Versorgung zahlt Ihre Krankenkasse nach Prüfung und Genehmigung. Voraussetzung ist, dass Ihr Arzt eine entsprechende Verordnung der zu erbringenden Leistung ausstellt. Die Beantragung zur Genehmigung übernehmen wir für Sie. Nach Kostenzusage erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Sozialstation und Krankenkassen. Die Zuzahlung, soweit keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, regelt die Krankenkasse mit Ihnen.
Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI)
Die Leistungen der Pflege im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes zahlt Ihre Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Pflegegrades. Bei Pflegegrad 2 können Pflegesachleistungen bis 724 €, bei Pflegegrad 3 bis 1.363 €, bei Pflegegrad 4 bis 1.693 € und bei Pflegegrad 5 bis 2.095 € in Anspruch genommen werden. Gehen die Pflegesachleistungen über diese Beträge hinaus, müssen sie privat zuzahlen. Bleiben die Pflegesachleistungen unter den Beträgen, steht Ihnen anteilig Pflegegeld zur Verfügung (Kombinationsleistung). Jeder Patient muss eine Investitionskostenpauschale von 7% zahlen. Natürlich pflegen wir Sie auch ohne Vorliegen eines Pflegegrades.
Hausnotruf
Wir arbeiten mit dem Hausnotrufsystem der Firma Vitakt zusammen. Für das Installieren des Notrufsystems ist eine einmalige Einrichtungsgebühr zu entrichten. Eine Mietgebür wird monatlich erhoben. Liegt ein Pflegegrad vor, können Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen.
Privatzahlerkatalog
Broschüre Privatzahlerleistungen
Hinweis
Unter bestimmten Umständen übernimmt das Sozialamt die Kosten. Es ist nicht einfach auf fremde Hilfe zurückgreifen zu müssen und viele verschiedene Fragen stürzen auf Sie ein. Ein persönliches Gespräch kann weiterhelfen. Gern nehmen wir uns für Sie Zeit, um Sie möglichst umfangreich zu beraten und zu informieren und um Ihnen Hilfestellung bei Anträgen für Leistungen der Kassen und Behörden zu geben. Durch unsere Unterstützung möchten wir erreichen, dass Sie die Hilfe erhalten, die Sie benötigen.