Unsere Leistungen

Häusliche Kranken- und Behandlungspflege nach §§ 132 und 132 a Abs. 2 SGB V

Ziel der häuslichen Krankenpflege ist es, dem kranken Menschen das Verbleiben oder die möglichst frühzeitige Rückkehr in den häuslichen Bereich zu ermöglichen. Die häusliche Krankenpflege wird vom Arzt verordnet und dient zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung und zur Verkürzung oder Vermeidung einer Krankenhausbehandlung.

Leistungskatalog
• Verabreichen bzw. Herrichten der Medikamente (Wochenbox)
• An- und/oder Ablegen von Kompressionstrümpfen, auch die Anleitung zum Umgang mit den verfügbaren Hilfsmitteln (ab Kompressionsklasse II)
• Anlegen und Wechseln von Wundverbänden und Kompressionsverbänden
• Anlegen von stützenden und stabilisierenden Verbänden, z.B. an Gelenken
• s.c. Injektionen (z.B. Insulin / Medikamente zur Thromboseprophylaxe vor und nach Operationen, ggf. auch Anleitung zur selbständigen Durchführung)
• i.m. Injektionen (z.B. bei verordneten Schmerzmedikamenten, Vitamin- und Aufbaupräparaten)
• Blutzuckermessung bei Erst- und Neueinstellung eines Diabetes mellitus
• Blutdruckmessung bei hypertonen Krisen oder bei Neueinstellung von Blutdruckpräparaten
• Portversorgung, d.h. künstliche Ernährung bzw. Schmerzmittelgabe über ein implantiertes Portsystem
• Verabreichung von Klistieren/Einläufen
• Wechsel und Pflege von Trachealkanülen
• Stomabehandlung bei akuten entzündlichen Veränderungen der Haut
• Katheterisierung der Harnblase und Blasenspülung
• Versorgung von suprapubischen Kathetern


Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI)

Die Pflegeversicherung wurde am 1. April 1995 eingeführt. Sie dient dazu, die bei einem Pflegefall notwendigen Aufwendungen abzumildern.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen dem Pflegebedürftigen helfen, trotz seines Hilfebedarfs möglichst lange in seiner vertrauten Umgebung zu bleiben.
Professionelle Pflegekräfte unterstützen die Pflegepersonen, um eine körperliche und seelische Überlastung zu vermeiden.

Leistungskatalog
• Hilfe bei der täglichen Körperhygiene (Waschen, Baden, Duschen, An- und Auskleiden)
• Hilfe bei Inkontinenz (Gang zur Toilette, Wechseln der Inkontinenzmaterialien)
• Betten und Lagern
• Vorbeugende Maßnahmen, damit die Beweglichkeit pflegebedürftiger Menschen erhalten bleibt
• Hilfe beim Zubereiten der Mahlzeiten und Reichen der Mahlzeiten
• Pflegeberatungsbesuche zur individuellen Beratung und Begleitung von Patienten und Angehörigen, die Pflegegeld in Anspruch nehmen


Verhinderungspflege

Wenn Sie, als pflegende Angehörige wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege v e r h i n d e r t sind, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens 4 Wochen im Kalenderjahr.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 12 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und bereits ein Pflegegrad vorliegt.
Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall 1.612 € im Kalenderjahr nicht übersteigen.


Hauswirtschaftliche Versorgung

Kann durch eine Krankheit oder altersbedingt der Haushalt nicht ohne Hilfe vollständig geführt werden, so gibt es die Möglichkeit Unterstützung einzuholen.


Essen auf Rädern

Täglich eine warme Mittagsmahlzeit wird über Essen auf Rädern angeboten. Wir beziehen das Essen von regionalen Anbietern, die täglich frisch kochen. Sie können zwischen mehreren Speisen wählen.


Hausnotruf

Menschen, die zuhause allein leben oder leben möchten, aber aus verschiedenen Gründen auf schnelle Hilfe im Notfall angewiesen sind, können zu Hause mit dem Hausnotrufgerät Hilfe per Tastendruck anfordern. Das Hausnotrufsystem verbindet automatisch mit der Zentrale, die entsprechende Hilfe schickt.


Begleitung und Beratung

Haben Sie Fragen zum Thema Pflege?
Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten, Angebote, Kosten und Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können, so, wie es für Sie in der momentanen Situation am Besten passt.